Nach dem Notartermin fängt der laufende Betrieb an: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel, Eigentümerversammlung. Was davon wirklich Arbeit macht, was eine Verwaltung abnimmt und was eine Mietgarantie leistet.
Der Betrieb einer vermieteten Eigentumswohnung ist überschaubarer, als viele befürchten, aber er ist nicht null. Die wiederkehrenden Aufgaben:
| Aufgabe | Häufigkeit | Mit Verwaltung |
|---|---|---|
| Mieteingang prüfen | monatlich | übernimmt die Verwaltung |
| Betriebskostenabrechnung erstellen | jährlich | übernimmt die Verwaltung |
| Hausgeldabrechnung prüfen | jährlich | du prüfst, kurz |
| Eigentümerversammlung | jährlich | Teilnahme optional, Vollmacht möglich |
| Anlage V für die Steuer | jährlich | bleibt bei dir bzw. beim Steuerberater |
| Reparaturen im Sondereigentum | anlassbezogen | übernimmt die Verwaltung |
| Mieterwechsel | alle paar Jahre | übernimmt die Verwaltung |
Ohne Verwaltung landet all das bei dir, inklusive Anrufen bei defekter Therme am Wochenende. Genau deshalb empfehlen wir die Verwaltung besonders allen, die beruflich stark eingebunden sind oder deren Objekt nicht am Wohnort liegt.
Diese beiden Begriffe werden ständig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Dinge bezeichnen.
Die WEG-Verwaltung ist für das gemeinschaftliche Eigentum zuständig: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage, Außenanlagen. Sie wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, ihre Kosten stecken im Hausgeld. Sie ist bei einer Eigentumswohnung praktisch immer vorhanden, du kannst sie nicht individuell wählen.
Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um deine Wohnung: Mieterkontakt, Mieteingang, Betriebskostenabrechnung, Reparaturen innerhalb der Wohnung, Neuvermietung. Sie ist freiwillig und kostet in der Regel etwa 25 bis 35 € im Monat. Genau diese Leistung bieten unsere Partnerverwaltungen an, optional kombiniert mit der Mietgarantie.
Bei einer Mietgarantie sagt dir der Garantiegeber eine vereinbarte Miete für einen vereinbarten Zeitraum zu, unabhängig davon, ob die Wohnung gerade vermietet ist. In unserem Modell ist eine Laufzeit von zehn Jahren möglich, gemeinsam mit der Verwaltung für 25 bis 35 € im Monat.
Was sie abdeckt: den Mietausfall im vereinbarten Umfang, auch bei Leerstand zwischen zwei Mietern. Das ist genau das Risiko, das den monatlichen Cashflow am unmittelbarsten trifft.
Was sie nicht abdeckt: Instandhaltungskosten, Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft, Wertentwicklung des Objekts oder höhere Zinsen nach der Zinsbindung. Eine Mietgarantie ist ein Baustein gegen ein bestimmtes Risiko, keine Rundum-Absicherung.
Kein anderer Faktor beeinflusst deine Ruhe so stark wie die Auswahl des Mieters. Ein zahlungsunwilliger Mieter kann dich über Räumungsklage und Verfahrensdauer viele Monatsmieten kosten, zuzüglich Anwalts- und Instandsetzungskosten.
Standard bei einer sorgfältigen Auswahl:
Als Orientierung gilt eine Warmmiete von höchstens etwa einem Drittel des Haushaltsnettoeinkommens. Wird dieser Wert deutlich überschritten, steigt das Ausfallrisiko spürbar. Eine gute Verwaltung arbeitet diese Punkte routinemäßig ab.
Beim unbefristeten Standardmietvertrag richtet sich eine spätere Erhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit gesetzlichen Kappungsgrenzen und Wartefristen. Zwei Alternativen schaffen mehr Planbarkeit:
Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Objekt, vom Standort und von örtlichen Regelungen ab. Das ist ein Punkt für die Verwaltung oder einen Fachanwalt für Mietrecht, keine Sache für Bauchgefühl.
Die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr muss dem Mieter spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres zugehen. Wird diese Frist versäumt, kannst du Nachzahlungen in der Regel nicht mehr fordern, Guthaben musst du trotzdem auszahlen.
Umlagefähig sind unter anderem Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Grundsteuer und Gebäudeversicherung, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltung, das sind deine Positionen.
Basis ist die Hausgeldabrechnung deiner WEG-Verwaltung. Aus ihr muss der umlagefähige Teil herausgerechnet werden, und genau hier passieren die meisten Fehler, wenn Eigentümer das selbst machen.
Mit Verwaltung erfährst du von diesem Ablauf im Wesentlichen über zwei E-Mails. Ohne Verwaltung sind es je nach Objekt mehrere Tage Arbeit, verteilt über ein bis drei Monate.
Rechnerisch sind das rund 300 bis 420 € im Jahr, die deine Rendite mindern und die du steuerlich absetzen kannst. Dafür bekommst du Mieterkontakt, Abrechnungen und Neuvermietung. Wer seine Zeit realistisch bewertet oder nicht am Objektstandort wohnt, fährt damit in der Regel besser.
Ja, viele machen das, besonders wenn das Objekt in der Nähe liegt. Du brauchst dann Grundkenntnisse im Mietrecht, Zeit für Abrechnungen und Bereitschaft, im Störfall erreichbar zu sein.
Zunächst haftet der Mieter, abgerechnet wird über die Kaution. Reicht sie nicht, bleibt die Forderung gegenüber dem Mieter, deren Durchsetzbarkeit von seiner Zahlungsfähigkeit abhängt. Deshalb sind Übergabeprotokoll und Mieterauswahl so wichtig.
Pflicht ist es nicht. Du kannst dich vertreten lassen, auch durch die Verwaltung. Bei größeren anstehenden Beschlüssen, etwa Sanierungen mit Sonderumlage, lohnt sich die Teilnahme oder zumindest eine gezielte Weisung.
Höchstens drei Nettokaltmieten. Sie muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest angelegt werden.
Fünf Fragen, 60 Sekunden. Danach meldet sich dein persönlicher Ansprechpartner innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Kostenlos und unverbindlich · Voraussetzung: mindestens 20.000 € Eigenkapital und 2.500 € netto