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Ratgeber · Vermietung

Vermietung und Verwaltung: der Alltag nach dem Kauf.

Nach dem Notartermin fängt der laufende Betrieb an: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Mieterwechsel, Eigentümerversammlung. Was davon wirklich Arbeit macht, was eine Verwaltung abnimmt und was eine Mietgarantie leistet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die laufende Arbeit besteht vor allem aus Abrechnungen, Mieterkontakt und Instandhaltung.
  • Eine WEG-Verwaltung kümmert sich um das Haus, eine Sondereigentumsverwaltung um deine Wohnung. Das sind zwei verschiedene Dinge.
  • Eine Mietgarantie sichert den Mietausfall im vereinbarten Umfang ab, sie ist keine Vollkasko für alles Übrige.
  • Der teuerste Fehler ist eine schlechte Mieterauswahl. Sorgfalt hier spart später Monate.

Was tatsächlich anfällt

Der Betrieb einer vermieteten Eigentumswohnung ist überschaubarer, als viele befürchten, aber er ist nicht null. Die wiederkehrenden Aufgaben:

AufgabeHäufigkeitMit Verwaltung
Mieteingang prüfenmonatlichübernimmt die Verwaltung
Betriebskostenabrechnung erstellenjährlichübernimmt die Verwaltung
Hausgeldabrechnung prüfenjährlichdu prüfst, kurz
EigentümerversammlungjährlichTeilnahme optional, Vollmacht möglich
Anlage V für die Steuerjährlichbleibt bei dir bzw. beim Steuerberater
Reparaturen im Sondereigentumanlassbezogenübernimmt die Verwaltung
Mieterwechselalle paar Jahreübernimmt die Verwaltung

Ohne Verwaltung landet all das bei dir, inklusive Anrufen bei defekter Therme am Wochenende. Genau deshalb empfehlen wir die Verwaltung besonders allen, die beruflich stark eingebunden sind oder deren Objekt nicht am Wohnort liegt.

WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung

Diese beiden Begriffe werden ständig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Dinge bezeichnen.

Die WEG-Verwaltung ist für das gemeinschaftliche Eigentum zuständig: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage, Außenanlagen. Sie wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, ihre Kosten stecken im Hausgeld. Sie ist bei einer Eigentumswohnung praktisch immer vorhanden, du kannst sie nicht individuell wählen.

Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um deine Wohnung: Mieterkontakt, Mieteingang, Betriebskostenabrechnung, Reparaturen innerhalb der Wohnung, Neuvermietung. Sie ist freiwillig und kostet in der Regel etwa 25 bis 35 € im Monat. Genau diese Leistung bieten unsere Partnerverwaltungen an, optional kombiniert mit der Mietgarantie.

Was eine Mietgarantie leistet, und was nicht

Bei einer Mietgarantie sagt dir der Garantiegeber eine vereinbarte Miete für einen vereinbarten Zeitraum zu, unabhängig davon, ob die Wohnung gerade vermietet ist. In unserem Modell ist eine Laufzeit von zehn Jahren möglich, gemeinsam mit der Verwaltung für 25 bis 35 € im Monat.

Was sie abdeckt: den Mietausfall im vereinbarten Umfang, auch bei Leerstand zwischen zwei Mietern. Das ist genau das Risiko, das den monatlichen Cashflow am unmittelbarsten trifft.

Was sie nicht abdeckt: Instandhaltungskosten, Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft, Wertentwicklung des Objekts oder höhere Zinsen nach der Zinsbindung. Eine Mietgarantie ist ein Baustein gegen ein bestimmtes Risiko, keine Rundum-Absicherung.

Vor Abschluss prüfen: Wer ist der Garantiegeber und wie ist seine wirtschaftliche Lage? Welche Miete genau ist garantiert? Was passiert bei Schäden durch den Mieter? Wie läuft die Kündigung? Diese Punkte gehen wir vor Abschluss mit dir durch, statt sie im Kleingedruckten zu lassen.

Mieterauswahl: der wichtigste Hebel

Kein anderer Faktor beeinflusst deine Ruhe so stark wie die Auswahl des Mieters. Ein zahlungsunwilliger Mieter kann dich über Räumungsklage und Verfahrensdauer viele Monatsmieten kosten, zuzüglich Anwalts- und Instandsetzungskosten.

Standard bei einer sorgfältigen Auswahl:

  • Bonitätsauskunft, in der Regel Schufa
  • Nachweis der letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters
  • Selbstauskunft mit Angaben zu Haushaltsgröße und Beschäftigung
  • Persönlicher Eindruck bei der Besichtigung

Als Orientierung gilt eine Warmmiete von höchstens etwa einem Drittel des Haushaltsnettoeinkommens. Wird dieser Wert deutlich überschritten, steigt das Ausfallrisiko spürbar. Eine gute Verwaltung arbeitet diese Punkte routinemäßig ab.

Mietvertrag und Mieterhöhung

Beim unbefristeten Standardmietvertrag richtet sich eine spätere Erhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit gesetzlichen Kappungsgrenzen und Wartefristen. Zwei Alternativen schaffen mehr Planbarkeit:

  • Staffelmiete: Die Miete steigt zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten um feste Beträge. Planbar für beide Seiten.
  • Indexmiete: Die Miete folgt dem Verbraucherpreisindex. In inflationären Phasen vorteilhaft, in ruhigen Phasen weniger.

Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Objekt, vom Standort und von örtlichen Regelungen ab. Das ist ein Punkt für die Verwaltung oder einen Fachanwalt für Mietrecht, keine Sache für Bauchgefühl.

Nebenkostenabrechnung ohne Drama

Die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr muss dem Mieter spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres zugehen. Wird diese Frist versäumt, kannst du Nachzahlungen in der Regel nicht mehr fordern, Guthaben musst du trotzdem auszahlen.

Umlagefähig sind unter anderem Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Grundsteuer und Gebäudeversicherung, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltung, das sind deine Positionen.

Basis ist die Hausgeldabrechnung deiner WEG-Verwaltung. Aus ihr muss der umlagefähige Teil herausgerechnet werden, und genau hier passieren die meisten Fehler, wenn Eigentümer das selbst machen.

Der Mieterwechsel Schritt für Schritt

  1. Kündigung eingegangen: Frist prüfen, Termin für die Übergabe vereinbaren.
  2. Wohnung besichtigen: Zustand aufnehmen, Renovierungsbedarf einschätzen.
  3. Parallel neu inserieren: Fotos, Grundriss, Energieausweis. Je früher, desto kürzer der Leerstand.
  4. Bewerber prüfen: Unterlagen wie oben beschrieben.
  5. Übergabeprotokoll mit dem Altmieter: Zählerstände, Schäden, Schlüsselzahl. Ohne Protokoll wird jede spätere Diskussion schwierig.
  6. Renovierung beauftragen, falls nötig, und Kaution abrechnen. Der Vermieter hat dafür eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist mehrere Monate.
  7. Neuvermietung: Vertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit dem Neumieter.

Mit Verwaltung erfährst du von diesem Ablauf im Wesentlichen über zwei E-Mails. Ohne Verwaltung sind es je nach Objekt mehrere Tage Arbeit, verteilt über ein bis drei Monate.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Rechenbeispiele sind unverbindliche Modellrechnungen, tatsächliche Ergebnisse können abweichen.
Kurz beantwortet

Häufige Fragen.

Lohnt sich eine Verwaltung für 25 bis 35 € im Monat?

Rechnerisch sind das rund 300 bis 420 € im Jahr, die deine Rendite mindern und die du steuerlich absetzen kannst. Dafür bekommst du Mieterkontakt, Abrechnungen und Neuvermietung. Wer seine Zeit realistisch bewertet oder nicht am Objektstandort wohnt, fährt damit in der Regel besser.

Kann ich die Wohnung auch selbst verwalten?

Ja, viele machen das, besonders wenn das Objekt in der Nähe liegt. Du brauchst dann Grundkenntnisse im Mietrecht, Zeit für Abrechnungen und Bereitschaft, im Störfall erreichbar zu sein.

Was passiert, wenn der Mieter die Wohnung beschädigt?

Zunächst haftet der Mieter, abgerechnet wird über die Kaution. Reicht sie nicht, bleibt die Forderung gegenüber dem Mieter, deren Durchsetzbarkeit von seiner Zahlungsfähigkeit abhängt. Deshalb sind Übergabeprotokoll und Mieterauswahl so wichtig.

Muss ich zur Eigentümerversammlung?

Pflicht ist es nicht. Du kannst dich vertreten lassen, auch durch die Verwaltung. Bei größeren anstehenden Beschlüssen, etwa Sanierungen mit Sonderumlage, lohnt sich die Teilnahme oder zumindest eine gezielte Weisung.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten. Sie muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest angelegt werden.

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